Mittelstreifenbegrünung


GRÜNFLÄCHEN
AN VERKEHRSWEGEN
So dürfen Mittelstreifen oder allgemein Verkehrsbegleitgrün-Flächen beispielsweise nicht als potentielle Nahrungsquelle für Tiere dienen und es dürfen nur gebietseigenes Saatgut und ebensolche Gehölze verwendet werden.
Die möglichen und typischen Bäume, Gräser oder Sträucher sowie die weiteren Pflanzen müssen zudem regelmäßig gepflegt werden, damit keine Gefahren für die Verkehrsteilnehmer entstehen. Umso wichtiger ist die richtige Wahl der entsprechenden Bepflanzung wie mit unserer Sedum-Vegetationsmatte.
Umgekehrt dient das Straßenbegleitgrün wie auf den Mittelstreifen nicht nur als optisch ansprechendes und gestalterisches Element, sondern je nach Bepflanzung beispielsweise auch als Blend- oder Windschutz und trägt auch zum Lärmschutz bei. Zudem können Begrünungen am Straßenrand zur Befestigung und zum Erosionsschutz von Böschungsflächen beitragen und Lebensraum für Tiere und Pflanzen schaffen.
